Mehr- und Wenigerrechnung

Mehr- und Wenigerrechnung
Differenzenprobe, Plus-Minus-Rechnung, Ergebnisrechnung. 1. Begriff/Anwendungsbereich: Ein Verfahren zur Ermittlung der erfolgsmäßigen Auswirkungen von  Bilanzberichtigungen und  Bilanzänderungen sowie zur Abstimmung von  Handelsbilanz und  Steuerbilanz. Sie wird bei der  Außenprüfung zur sachlich differenzierten Darstellung und Kontrolle der erfolgsmäßigen Abweichungen von eingereichter Steuerbilanz und Prüferbilanz eingesetzt; bei Betrieben, die für steuerliche Zwecke keine gesonderten Bücher führen, dient sie zur Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz.
- 2. Verfahren: Wertansätze der einzelnen Bilanzpositionen werden schematisch gegenübergestellt und Abweichungen festgehalten. Zum Ausgleich von Aktiva und Passiva der abgeleiteten Steuerbilanz wird ein  Steuerausgleichskonto oder Steuerausgleichsposten gebildet; diese Position zählt zum Eigenkapital.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Steuerausgleichskonto — Konto, auf dem Bewertungsunterschiede zwischen ⇡ Handelsbilanz und ⇡ Steuerbilanz (Mehr oder Wenigergewinne) gesammelt werden und das in die Passivseite der Steuerbilanz eingestellt wird, solange die steuerlichen Gewinne die Gewinne der… …   Lexikon der Economics

  • abgeleitete Bilanz — eine aus der ⇡ Handelsbilanz meist durch Veränderung der Bewertungsgrundsätze gewonnene Bilanz, die bestimmten Spezialanforderungen dienen soll. I.d.R. wird unter der a.B. die ⇡ Steuerbilanz verstanden. Vgl. auch ⇡ Mehr und Wenigerrechnung, ⇡… …   Lexikon der Economics

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